Das Projekt „Stuttgart 21″ hat die Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart sowie den Bereich Stuttgart-Wendlingen (mit Flughafenanbindung) der Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Stuttgart-Augsburg zum Gegenstand.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 umfasst die sogenannte Filderauffahrt. Der Abschnitt beginnt im Anschluss an die Talquerung (PfA 1.1). Der Planfeststellungsabschnitt 1.6a umfasst, ausgehend vom Verzweigungsbauwerk am Südkopf, die Zuführung Ober-/ Untertürkheim und die Zuführung Bad Cannstatt. Im Geltungsbereich des PfA 1.6a werden zur Realisierung des Projektes umfangreiche Bauaktivitäten und Tunnelvortriebsmaßnahmen erforderlich.
Die umzusetzenden passiven Schallschutzvorkehrungen umfassen alle baulichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in der VDI-Richtlinie 2719 (,,Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtung“) Stand August 1987 angegebenen Anhaltswerte für Innenschallpegel zu gewährleisten.
Abschnittsübergreifende Ermittlung von passiven Schallschutzmaßnahmen in den Siedlungsbereichen im Umfeld des Hauptbahnhofs Stuttgart nach Maßgabe der Planfeststellungsbeschlüsse.
Die Durchführung von Wohnungsbegehungen, das Erstellen schalltechnischer Objektbeurteilungen und Kostenerstattungsvereinbarungen, die Mittelverwendungsprüfung, sowie die Dokumentation und ein projektbegleitendes Terminmanagement.